Mediation

Seit 01.09.2001 gilt in Bayern das Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen und zur Änderung gerichts- verfassungsrechtlicher Vorschriften (Bayerisches Schlichtungsgesetz - BaySchlG).

Praxis Lebenslinien

Wege aus der Streitfalle

Ein Sprichwort sagt:
„ Es gibt so viele Meinungen, wie es Menschen gibt. “

Aus verschiedenen Meinungen, Interessen und Gesprächskulturen können Konflikte entstehen. Diese Erfahrung haben Sie sicher auch schon gemacht. Zum Problem werden Konflikte erst dann, wenn die betreffenden Parteien keine Lösung finden. Vorwürfe und Verletzungen auf beiden Seiten führen zur Streitfalle. Echte Versöhnung und Klarheit entstehen erst dann, wenn die Konflikte und die dahinterliegenden Muster bei jedem Einzelnen grundlegend gelöst werden.

Gern begleite ich Sie dabei.