Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Im Krankheitsfalle selbstbestimmt entscheiden zu können, ist für viele Menschen ein großes Anliegen.

Hier besteht die Möglichkeit schon frühzeitig selbst Weichen zu stellen durch die schriftliche Niederlegung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Die Vorsorgevollmacht regelt die Vertretung gegenüber Behörden, Kranken- und Rentenversicherungen, Verwaltungen und Sozialbehörden. Mit der Patientenverfügung können Handlungsanweisungen an Ärzte, Krankenhäuser, Seniorenheime und das Behandlungspersonal im Hinblick auf die medizinische Versorgung gegeben werden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist seinen Willen verbal oder durch Gesten mitzuteilen und seine Einwilligung zur Durchführung ärztlicher Heileingriffe zu erteilen.

Die Betreuungsverfügung gibt die Möglichkeit selbst über die Einsetzung der als Betreuer gewünschten Person (zum Beispiel Ehepartner oder Kinder) zu entscheiden.

Gerade auch im unternehmerischen Bereich wird das Thema der Unternehmervorsorgevollmacht oft vernachlässigt. Dabei kann jederzeit eine Situation, zum Beispiel ein Krankheitsfall, eintreten, die zum Ausfall des Betriebsverantwortlichen führt und auch eine Lähmung des weiteren Geschäftsbetriebs im Hinblick auf Verantwortung und Entscheidungsfindung nach sich ziehen kann. Um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens erhalten zu können, sollte an der Unternehmensspitze mit gegenseitigen Bevollmächtigungen in klar festgelegten Bereichen gearbeitet werden.

Im Bereich des Vorsorgerechts gewähre ich ausführliche rechtliche Beratung auf der Grundlage Ihrer Vorstellungen und begleite Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen.